AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der jawasol GmbH

Stand: 15. Juli 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der

jawasol GmbH
Traisenort 7/1
3161 St. Veit an der Gölsen
Österreich

E-Mail: office@jawasol.at
Telefon: +43 664 10 44 381
Firmenbuchnummer: FN 605166a
Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten

nachfolgend „jawasol“ oder „wir“ genannt,

und ihren Kunden über den Verkauf, die Lieferung und – sofern ausdrücklich vereinbart – die Planung, Montage oder sonstige Erbringung von Leistungen.

1.2. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Stromspeicher, Energiemanagementsysteme, Ladeeinrichtungen, Montagesysteme, Unterkonstruktionen, Zubehör, Elektro- und Energieprodukte sowie damit zusammenhängende Waren und Leistungen.

1.3. Die AGB gelten sowohl für Bestellungen über unseren Online-Shop als auch für Verträge, die aufgrund eines Angebots, einer Auftragsbestätigung, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege abgeschlossen werden.

1.4. „Verbraucher“ ist eine Person im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). „Unternehmer“ ist eine Person oder Organisation, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

1.5. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich nur für Unternehmer oder Verbraucher gelten, wird dies entsprechend gekennzeichnet.

1.6. Gegenüber Unternehmern gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.7. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.

1.8. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben durch diese AGB unberührt.

2. Vertragsabschluss und Bestellungen

2.1. Die Darstellung von Produkten und Leistungen in unserem Online-Shop, auf unserer Website, in Katalogen, Preislisten oder sonstigen Unterlagen stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung.

2.2. Mit Abgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

2.3. Eine automatisch generierte Bestell- oder Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.

2.4. Ein Vertrag kommt zustande, wenn jawasol

a)      die Bestellung ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung annimmt,

b)     den Kunden zur Zahlung aufgrund einer angenommenen Bestellung auffordert oder

c)      die bestellte Ware versendet,

je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

2.5. Nimmt jawasol das Vertragsangebot nicht innerhalb von sieben Kalendertagen an, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

2.6. jawasol ist berechtigt, Bestellungen vor Vertragsabschluss insbesondere aufgrund mangelnder Warenverfügbarkeit, offensichtlich fehlerhafter Preisangaben, Lieferbeschränkungen oder berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden abzulehnen.

2.7. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.8. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben im Rahmen seiner Bestellung vor dem Absenden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

3. Produktbeschreibungen und technische Angaben

3.1. Produktbeschreibungen, technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Datenblätter und sonstige Produktinformationen beruhen insbesondere auf Informationen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten.

3.2. Abbildungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Verpackung, Oberflächenstruktur oder Darstellung können insbesondere aufgrund von Bildschirmdarstellungen, Produktionschargen oder Herstelleränderungen auftreten.

3.3. Technische Angaben, Maße, Gewichte, Leistungswerte und sonstige Daten gelten im Rahmen der vom Hersteller angegebenen Toleranzen.

3.4. Änderungen eines Produkts nach Vertragsabschluss oder die Lieferung eines Nachfolgeprodukts erfolgen gegenüber Verbrauchern nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder mit dem Kunden vereinbart ist.

3.5. Gegenüber Unternehmern ist jawasol berechtigt, technisch gleichwertige oder höherwertige Nachfolgeprodukte oder Produktvarianten zu liefern, sofern die vereinbarte Funktion und die wesentliche Verwendungsmöglichkeit dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden.

3.6. Offensichtliche Schreib-, Druck-, Rechen- oder Übertragungsfehler begründen keinen Anspruch des Kunden auf Erfüllung zu einem offensichtlich fehlerhaften Preis oder mit offensichtlich fehlerhaften technischen Angaben.

3.7. Hersteller können Produkte, Softwarestände, Benutzeroberflächen, Apps, Cloud-Dienste oder technische Funktionen weiterentwickeln oder verändern. Soweit eine konkrete Eigenschaft nicht ausdrücklich als vertraglich geschuldete Beschaffenheit vereinbart wurde, stellt eine Änderung durch den Hersteller nicht automatisch eine von jawasol zu vertretende Vertragsverletzung dar.

4. Photovoltaik-, Speicher- und Energiesysteme

4.1. Angaben zu möglichen Energieerträgen, Autarkiegraden, Eigenverbrauchsquoten, Einsparungen, Amortisationszeiten oder Einspeiseerlösen sind grundsätzlich Prognosen oder Berechnungsannahmen.

4.2. Solche Angaben stellen keine Garantie eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Ergebnisses dar, sofern jawasol nicht ausdrücklich schriftlich eine konkrete Garantie übernimmt.

4.3. Der tatsächliche Ertrag und die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik- oder Speicheranlage können insbesondere von Witterung, Verschattung, Ausrichtung, Neigung, Temperatur, Netzbedingungen, Stromverbrauch, Nutzerverhalten, Anlagenverfügbarkeit, technischen Verlusten, Alterung sowie Änderungen von Strompreisen oder Einspeisetarifen beeinflusst werden.

4.4. jawasol übernimmt keine Garantie für die Gewährung von Förderungen, Zuschüssen, Steuerbegünstigungen, Einspeisetarifen oder sonstigen finanziellen Vorteilen.

4.5. Ebenso übernimmt jawasol keine Garantie für Genehmigungen, Netzanschlusszusagen, Einspeisefreigaben oder sonstige Entscheidungen von Behörden, Netzbetreibern, Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen Dritten.

4.6. Steuerliche, förderrechtliche oder finanzielle Angaben von jawasol stellen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar.

4.7. Wird ausschließlich eine Lieferung von Komponenten vereinbart, schuldet jawasol keine vollständige Planung, Dimensionierung oder Prüfung des Gesamtsystems, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.

4.8. Die Kompatibilität einzelner Komponenten mit bereits vorhandenen Anlagen, Wechselrichtern, Batterien, Ladeeinrichtungen, Smart Metern, Kommunikationssystemen oder Fremdprodukten ist nur geschuldet, wenn jawasol die konkrete Kompatibilitätsprüfung ausdrücklich übernommen hat.

4.9. Beratungen und Produktempfehlungen erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Auswahl oder Planung relevanten Daten richtig und vollständig bekannt zu geben.

4.10. Mehrkosten oder Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Kunden beruhen, sind von jawasol nicht zu vertreten. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Kunde die unrichtige oder unvollständige Information zu vertreten hat.

5. Preise

5.1. Für Verbraucher verstehen sich die im Online-Shop angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

5.2. Versand-, Liefer-, Speditions- oder sonstige Zusatzkosten werden dem Verbraucher vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung bekannt gegeben.

5.3. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise grundsätzlich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis angegeben wurde.

5.4. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Preis.

5.5. Angebote von jawasol sind, sofern im Angebot keine andere Frist angegeben wird, 14 Kalendertage gültig.

5.6. Preisnachlässe, Gutscheine oder Rabattaktionen unterliegen den jeweils bekannt gegebenen Aktionsbedingungen und sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

6. Zahlung und Zahlungsverzug

6.1. Die verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem Online-Shop, dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

6.2. Bei vereinbarter Vorauszahlung ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

6.3. Bei Zahlung per Banküberweisung gilt die Zahlung mit unwiderruflicher Gutschrift auf dem Konto von jawasol als erfolgt.

6.4. jawasol ist berechtigt, die Bearbeitung oder Auslieferung einer Bestellung bis zum vollständigen Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung zurückzustellen.

6.5. Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen.

6.6. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.

6.7. Der Kunde hat bei verschuldetem Zahlungsverzug die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.

6.8. Gegenüber Unternehmern ist jawasol zusätzlich berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Pauschale für Betreibungskosten geltend zu machen.

6.9. Werden jawasol nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines unternehmerischen Kunden rechtfertigen, ist jawasol berechtigt, noch ausstehende Leistungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

6.10. Bei Zahlungsverzug ist jawasol berechtigt, weitere noch nicht ausgeführte Lieferungen aus derselben Geschäftsbeziehung im gesetzlich zulässigen Umfang zurückzuhalten.

7. Lieferung und Lieferzeiten

7.1. Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

7.2. Lieferzeiten und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von jawasol ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin schriftlich bestätigt wurden.

7.3. Angaben wie „voraussichtlich“, „ca.“, „gewöhnlich“ oder vergleichbare Angaben stellen unverbindliche Lieferzeitschätzungen dar.

7.4. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Lieferverzug bleiben unberührt.

7.5. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und von jawasol nicht zu vertretender Ereignisse verlängern vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

7.6. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terror, erhebliche Betriebsstörungen, unverschuldete Transportstörungen, Embargos, außergewöhnliche Lieferkettenstörungen und vergleichbare Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von jawasol.

7.7. Wird jawasol trotz rechtzeitig abgeschlossener und mengenmäßig entsprechender Beschaffung bei einem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert, ist jawasol berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten, sofern eine anderweitige Beschaffung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.

jawasol wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen für nicht gelieferte Ware unverzüglich zurückerstatten.

7.8. Teillieferungen sind gegenüber Verbrauchern zulässig, soweit diese dem Kunden zumutbar sind und dadurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen.

7.9. Gegenüber Unternehmern sind Teillieferungen grundsätzlich zulässig und können gesondert fakturiert werden.

8. Speditions-, Paletten- und Großwarenlieferungen

8.1. Photovoltaikmodule, Batteriespeicher, Montagesysteme und andere sperrige oder schwere Waren können per Spedition, Palette oder Sondertransport geliefert werden.

8.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt eine als „frei Bordsteinkante“ bezeichnete Lieferung bis zu einer mit dem eingesetzten Lieferfahrzeug ordnungsgemäß erreichbaren Stelle an der angegebenen Lieferadresse.

8.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferadresse mit dem angekündigten Lieferfahrzeug erreichbar und die Warenübernahme möglich ist.

8.4. Der Kunde hat jawasol vor Vertragsabschluss über erkennbare Zufahrtsbeschränkungen, Gewichtsbeschränkungen, Höhenbeschränkungen, Baustellenzufahrten oder sonstige besondere Lieferbedingungen zu informieren.

8.5. Kann eine Lieferung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes nicht durchgeführt werden, ist jawasol berechtigt, die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten der erneuten Zustellung, Rückbeförderung oder Lagerung zu verrechnen.

8.6. Eine Verbringung der Ware in Gebäude, auf Dächer, in Technikräume oder an einen konkreten Montageort ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Gefahrenübergang und Transportschäden

9.1. Verbraucher

Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der zufälligen Beschädigung der Ware grundsätzlich erst mit Ablieferung der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten, der nicht der Beförderer ist, auf den Verbraucher über.

Hat der Verbraucher selbst einen Beförderer beauftragt, ohne eine von jawasol angebotene Beförderungsmöglichkeit zu nutzen, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.

9.2. Unternehmer

Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der zufälligen Beschädigung mit Übergabe der Ware an den Transporteur, Spediteur oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.

Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Verständigung über die Abholbereitschaft und Bereitstellung der Ware zur vereinbarten Abholung über.

9.3. Prüfung bei Lieferung

Der Kunde wird ersucht, Lieferungen bei Übernahme auf äußerlich erkennbare Transportschäden und offensichtliche Fehlmengen zu überprüfen.

Verbraucher werden ersucht, erkennbare Transportschäden möglichst unmittelbar beim Transporteur zu dokumentieren und jawasol zeitnah zu informieren. Die Unterlassung einer solchen Meldung führt zu keinem Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.

Unternehmer haben erkennbare Transportschäden und Fehlmengen unverzüglich zu dokumentieren, auf den Fracht- oder Lieferpapieren vermerken zu lassen und jawasol unverzüglich mitzuteilen.

Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten für Unternehmer bleiben unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von jawasol.

10.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.

10.3. Unternehmer dürfen Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsweise übereignen.

10.4. Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind jawasol von Unternehmern unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10.5. Eine Weiterveräußerung von Vorbehaltsware durch einen Unternehmer ist nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs zulässig.

Der Unternehmer tritt Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung bis zur Höhe der offenen Forderungen von jawasol bereits jetzt sicherungshalber an jawasol ab. jawasol nimmt diese Abtretung an.

jawasol wird die Forderung grundsätzlich nicht selbst einziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

10.6. Im Falle des Zahlungsverzuges ist jawasol berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt für sich allein keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sofern jawasol den Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt.

11. Rücktrittsrecht von Verbrauchern

11.1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht zu.

11.2. Einzelheiten über Frist, Ausübung und Folgen des Rücktrittsrechts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von jawasol.

11.3. Das gesetzliche Rücktrittsrecht beträgt grundsätzlich 14 Tage.

11.4. Kein Rücktrittsrecht besteht in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Dies betrifft insbesondere Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

11.5. Die bloße Beschaffung einer handelsüblichen Standardware aufgrund einer Kundenbestellung führt gegenüber Verbrauchern für sich allein nicht zum Entfall eines gesetzlich bestehenden Rücktrittsrechts.

11.6. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern er darüber vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß informiert wurde.

11.7. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können, gelten die in der Widerrufsbelehrung vor Vertragsabschluss angegebenen Rücksendekosten bzw. Kostenschätzungen.

11.8. Bei Batteriespeichern, Lithiumbatterien oder sonstigen transportrechtlich besonders zu behandelnden Waren hat der Kunde vor einer Rücksendung Kontakt mit jawasol aufzunehmen und die erforderlichen Versand- und Sicherheitshinweise einzuhalten.

Gesetzliche Rücktrittsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

12. Stornierung, Sonderbestellungen und Rücknahme bei Unternehmern

12.1. Unternehmern steht kein allgemeines gesetzliches Rücktritts-, Widerrufs- oder Rückgaberecht zu.

12.2. Nach Annahme einer Bestellung kann ein unternehmerischer Kunde den Vertrag oder einzelne Bestellpositionen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von jawasol stornieren.

12.3. jawasol ist insbesondere nicht verpflichtet, einer Stornierung zuzustimmen, wenn Waren

a)      ausschließlich aufgrund der Bestellung des Kunden beschafft wurden,

b)     beim Hersteller oder Lieferanten bereits verbindlich bestellt wurden,

c)      kundenspezifisch konfiguriert wurden,

d)     Sonderausführungen darstellen oder

e)      aufgrund ihrer Art, Menge oder technischen Ausführung nur eingeschränkt anderweitig verwertbar sind.

12.4. Ware, die ausschließlich auf Kundenbestellung und nach individueller Beauftragung für einen Unternehmer beschafft wurde, ist von Rücknahme, Umtausch oder Gutschrift ausgeschlossen, sofern jawasol einer Rücknahme nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

12.5. Stimmt jawasol einer Stornierung aus Kulanz zu, ist jawasol berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes der stornierten Positionen zu verlangen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

jawasol bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

12.6. Bereits angefallene, nicht rückerstattbare Fremd-, Hersteller-, Lieferanten-, Transport- oder Sonderbeschaffungskosten können zusätzlich verrechnet werden, soweit diese nicht bereits durch den pauschalierten Schadenersatz abgedeckt sind.

12.7. Freiwillige Rücknahmen von Waren bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von jawasol.

Die bloße Rücksendung oder Rückgabe von Waren stellt keine Zustimmung zur Rücknahme oder Gutschrift dar.

12.8. jawasol kann eine freiwillige Rücknahme insbesondere von unbenutzter, vollständiger und originalverpackter Ware abhängig machen.

13. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

13.1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes, soweit dieses anwendbar ist.

13.2. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch Herstellergarantien nicht eingeschränkt.

13.3. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, soweit diese erst nach Gefahrenübergang insbesondere durch

a)      unsachgemäße Montage oder Installation,

b)     Nichtbeachtung von Hersteller-, Montage- oder Betriebsanleitungen,

c)      mechanische Beschädigung,

d)     Überspannung oder externe elektrische Einwirkungen,

e)      ungeeignete Umgebungsbedingungen,

f)        nicht freigegebene Veränderungen oder Umbauten,

g)      Eingriffe durch nicht entsprechend befugte Personen oder

h)      sonstige vom Kunden oder Dritten verursachte Umstände

entstanden sind.

13.4. Die vorstehende Regelung schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei einem bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhandenen Mangel nicht ein.

13.5. Der Kunde hat jawasol die Prüfung eines behaupteten Mangels und die Durchführung einer gesetzlich geschuldeten Verbesserung oder eines Austausches zu ermöglichen.

14. Gewährleistung gegenüber Unternehmern

14.1. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe der Ware, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.

14.2. Unternehmer haben die Ware nach Ablieferung unverzüglich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen.

Festgestellte oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung feststellbare Mängel sind jawasol innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.

Die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB bleibt ausdrücklich aufrecht.

14.3. Später hervortretende Mängel sind von Unternehmern ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

14.4. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

14.5. Der unternehmerische Kunde hat das Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nachzuweisen.

14.6. Die Wahl der Art der Mängelbehebung steht gegenüber Unternehmern jawasol zu.

jawasol ist insbesondere berechtigt, nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch vorzunehmen, soweit dies angemessen und zumutbar ist.

14.7. Der Kunde hat jawasol eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Mängelbehebung einzuräumen.

Eigenmächtige Reparaturen, Austauschmaßnahmen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht oder jawasol eine gesetzlich oder vertraglich geschuldete Mängelbehebung unberechtigt verweigert.

14.8. Kein Gewährleistungsanspruch besteht gegenüber Unternehmern insbesondere bei

a)      gewöhnlicher Abnutzung oder Alterung,

b)     unsachgemäßer Lagerung,

c)      falscher Montage oder Installation,

d)     Nichtbeachtung technischer Dokumentationen,

e)      Verwendung außerhalb der vorgesehenen Betriebsbedingungen,

f)        Veränderungen oder Eingriffen durch den Kunden oder Dritte,

g)      Schäden aufgrund externer elektrischer oder mechanischer Einwirkungen,

h)      Schäden durch Fremdprodukte oder inkompatible Komponenten oder

i)        Schäden, die nicht auf einen bereits bei Gefahrenübergang vorhandenen Mangel zurückzuführen sind.

14.9. Stellt sich eine Mängelrüge eines Unternehmers als offensichtlich oder schuldhaft unberechtigt heraus, ist jawasol berechtigt, die angemessenen Kosten der Prüfung, Anfahrt, Fehlersuche oder sonstigen Aufwendungen zu verrechnen.

14.10. Gegenüber Unternehmern wird eine gesetzliche Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Elementen oder digitale Leistungen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern eine Aktualisierungspflicht nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

15. Herstellergarantien, Software, Apps und Cloud-Dienste

15.1. Herstellergarantien sind freiwillige Leistungen des jeweiligen Herstellers und von der gesetzlichen Gewährleistung durch jawasol zu unterscheiden.

15.2. Umfang, Laufzeit und Voraussetzungen einer Herstellergarantie richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

15.3. jawasol übernimmt keine eigene Garantie für Produkte, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich schriftlich als Garantie von jawasol bezeichnet wurde.

15.4. Erfordern Herstellergarantien eine Registrierung, Aktivierung, regelmäßige Wartung, Internetverbindung oder sonstige Handlungen des Kunden, ist der Kunde für die fristgerechte Erfüllung dieser Voraussetzungen verantwortlich, sofern jawasol diese Leistung nicht ausdrücklich übernommen hat.

15.5. Bei Produkten mit Hersteller-Apps, Cloud-Portalen, Online-Diensten oder Fernwartungsfunktionen können zusätzliche Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Herstellers gelten.

15.6. jawasol ist nicht Betreiber von Cloud-, Server- oder App-Diensten eines Herstellers und haftet nicht für deren Verfügbarkeit, Änderungen oder Einstellung, sofern jawasol den betreffenden Umstand nicht zu vertreten hat.

15.7. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

15.8. Ein Anspruch auf ein Leihgerät, Vorabaustauschgerät oder eine sofortige Ersatzlieferung besteht nur, wenn dies gesetzlich zwingend vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart wurde.

16. Haftung

16.1. Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern haftet jawasol nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche, insbesondere wegen Personenschäden und nach dem Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.

16.2. Unternehmer

Gegenüber Unternehmern haftet jawasol für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

16.3. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste und reine Vermögensfolgeschäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

16.4. Dies gilt gegenüber Unternehmern insbesondere auch für behauptete

a)      entgangene Einspeiseerlöse,

b)     entgangene Stromkosteneinsparungen,

c)      Mehrkosten für Strombezug,

d)     Mindererträge einer Photovoltaikanlage,

e)      Betriebs- oder Produktionsausfälle oder

f)        entgangene Förderungen,

soweit jawasol nicht vorsätzlich gehandelt hat oder eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

16.5. jawasol haftet nicht für Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Informationen des Kunden, unsachgemäßer Installation durch den Kunden oder Dritte oder entgegen den Herstellerangaben vorgenommener Veränderungen entstehen.

16.6. Für Entscheidungen oder Leistungen von Netzbetreibern, Behörden, Förderstellen, Energieversorgungsunternehmen, Herstellern, Cloud-Betreibern oder sonstigen unabhängigen Dritten haftet jawasol nur, soweit jawasol ein eigenes schuldhaftes Verhalten zu vertreten hat.

16.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige gesetzlich zwingende Haftungsfälle.

17. Montage, Installation und Pflichten des Kunden

17.1. Montage-, Installations-, Anschluss-, Inbetriebnahme-, Netzanschluss- oder Behördenleistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angeführt sind.

17.2. Der bloße Kauf oder die Lieferung von Komponenten umfasst keine Verpflichtung von jawasol zur Montage oder Installation.

17.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass elektrische Anschluss-, Installations- und Inbetriebnahmearbeiten ausschließlich durch entsprechend befugte Fachpersonen durchgeführt werden, soweit dies gesetzlich oder technisch erforderlich ist.

17.4. Herstellerangaben, Montageanleitungen, Sicherheitshinweise und technische Dokumentationen sind einzuhalten.

17.5. Der Kunde hat bei Speicher- und Batteriesystemen insbesondere die vom Hersteller vorgeschriebenen Lager-, Transport-, Temperatur-, Brandschutz- und Installationsbedingungen einzuhalten.

17.6. Wird jawasol mit Montage- oder sonstigen Leistungen beauftragt, hat der Kunde rechtzeitig freien und sicheren Zugang zum Leistungsort zu ermöglichen.

17.7. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Zugänglichkeit, unrichtiger Bestandsangaben, nicht offengelegter Hindernisse oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände können dem Kunden in angemessenem Umfang verrechnet werden.

18. Geistiges Eigentum

18.1. Inhalte der Website und des Online-Shops von jawasol, insbesondere Texte, Grafiken, Logos, Gestaltungen und eigene Produktdarstellungen, sind urheberrechtlich oder durch sonstige Rechte geschützt.

18.2. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von jawasol nicht zulässig, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

18.3. Marken, Produktnamen, Bilder und technische Dokumentationen von Herstellern bleiben Eigentum bzw. geschütztes Material der jeweiligen Rechteinhaber.

18.4. Angebote, Planungsunterlagen, Berechnungen und technische Konzepte von jawasol dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht für fremde gewerbliche Zwecke vervielfältigt oder an Mitbewerber zur Nachkalkulation oder Umsetzung weitergegeben werden.

19. Datenschutz und Shopify

19.1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzrichtlinie von jawasol enthalten.

19.2. Der Online-Shop von jawasol kann technisch über Dienste von Shopify bereitgestellt werden.

19.3. Shopify stellt die technische Shop-Infrastruktur bereit, ist jedoch grundsätzlich nicht Verkäufer der über den jawasol-Shop angebotenen Waren.

19.4. Vertragspartner für den Kauf der von jawasol angebotenen Produkte ist, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ausschließlich die jawasol GmbH.

19.5. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Shopify und sonstige technische Dienstleister ergeben sich aus den jeweils anwendbaren Datenschutzinformationen.

20. Aufrechnung und Zurückbehaltung

20.1. Verbraucher können Forderungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen aufrechnen und gesetzliche Zurückbehaltungsrechte ausüben.

20.2. Unternehmer sind zur Aufrechnung gegen Forderungen von jawasol nur berechtigt, wenn ihre Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

20.3. Unternehmer dürfen Zurückbehaltungsrechte nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

21. Abtretung

21.1. Unternehmer dürfen Ansprüche gegen jawasol aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von jawasol an Dritte abtreten, sofern der Ausschluss der Abtretung gesetzlich zulässig ist.

21.2. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

21.3. jawasol ist berechtigt, Forderungen gegen Kunden an Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Finanzierungsunternehmen oder sonstige Dritte abzutreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

22.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und, gegenüber Unternehmern, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22.2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

22.3. Für sämtliche Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der jawasol GmbH sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

22.4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.

23. Alternative Streitbeilegung

23.1. jawasol ist, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nicht verpflichtet, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

23.2. Kann eine Streitigkeit mit einem Verbraucher nicht unmittelbar beigelegt werden, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Informationen über die zuständige alternative Streitbeilegungsstelle und eine allfällige Teilnahme von jawasol nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

24. Änderungen dieser AGB

24.1. Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung dieser AGB.

24.2. jawasol ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Verträge zu ändern.

24.3. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verträge, sofern nicht ausdrücklich eine wirksame Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wird oder eine gesetzliche Änderung zwingend eine Anpassung erfordert.

25. Salvatorische Klausel

25.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

25.2. Gegenüber Unternehmern gilt anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

25.3. Gegenüber Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.

26. Kontakt

Fragen zu Bestellungen, Verträgen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gerichtet werden an:

[INSERT TRADING NAME]
[INSERT BUSINESS ADDRESS]
Österreich

E-Mail: office@jawasol.at
Telefon: [INSERT BUSINESS PHONE NUMBER]
Firmenbuchnummer: [INSERT BUSINESS REGISTRATION NUMBER]
VAT: [INSERT VAT NUMBER]